Nachtrag: Wieder Geld für Blinde in Niedersachsen

Ich freue mich, daß ein langer „Kampf“ doch noch ein glückliches Ende gefunden hat: Ab 1.1.2007 erhalten wieder alle Blinden in Niedersachen ein Blindengeld!

Was war geschehen?

Im Herbst des Jahres 2004 beschloß die neu gewählte CDU-/FDP-Regierung in Niedersachsen, daß man endlich bei allen sparen müsse, vor allem bei den etwa 11.700 Blinden: Ab dem 1.1.2005 gab es daher nur noch für Blinde bis 27 Jahre 300,- Euro Blindengeld, unabhängig von Vermögen oder Einkommen. Alle anderen, die bisher 400,- Euro Blindengeld pro Monat erhielten, ging erst einmal leer aus!

Zwar wurde zeitgleich ein Blindenhilfefonds eingerichtet, wer dort aber auf welche Weise wofür Unterstützung beantragen kann, war auch Mitte 2005 ziemlich unklar. Wer als Blinder zu wenig Geld für den Lebensunterhalt hatte, konnte sich daher nur noch an das Sozialamt wenden.

Altersstruktur bei den Blinden

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu wissen, da es nur eine sehr geringe Anzahl von jungen blinden Menschen gibt: etwa 84,5% der blinden Menschen (in Deutschland) sind älter als 40 Jahre, nur 6% sind 18 Jahre und jünger. Die Altersgruppe 18 bis 40 Jahre – für die es gegenwärtig keine detaillierte Altersstatistik gibt – besitzt daher einen Anteil von etwa 9,5%

Selbst bei optimistischer Rechnung, erhält also maximal 15,5 % der blinden Menschen in Niedersachsen auch weiterhin ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld!

Der „Kampf“ beginnt …

Im Januar 2005 beschließen die Mitglieder der Blindenselbsthilfe in Niedersachsen gegen die neue Gesetzgebung zu protestieren: Sie starten ein Volksbegehren!

Das Volksbegehren hat das Ziel durch das Sammeln von sehr vielen Unterschriften (in 6 Monaten 25.000, in einem Jahr über 600.000) die Niedersächsiche Landesregierung dazu zu zwingen, entweder das Blindengeld wieder einzuführen oder einen Volksentscheid über die Wiedereinführung des Blindengeldes abhalten zu lassen. [Nähere Informationen zu Volksbegehren und Volksentscheid findet man auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport.]

Die 1. Hürde wird früh genommen

Bereits wenige Monate nach dem offiziellen Beginn des Volksbegehrens sind die notwendigen 25.000 Stimmen erreicht. Eine erste (und zugleich letzte Mitteilung des Landeswahlleiters) bestätigt die notwendige Unterschriftenzahl.

Die 2. Hürde soll beginnen

Während alle Beteiligte darauf warten, daß der Landeswahlleiter endlich den offiziellen Beginn der nächsten Phase beim Volksbegehren bekannt gibt, hört man viele Gerüchte:

  • Das Volksbegehren hat bereits mehr als 200.000 oder gar 300.000 Unterschriften gesammelt.
  • Die Unterschriftenlisten werden von den Zuständigen nicht angenommen.
  • Die Unterschriftenlisten werden zwar angenommen aber nicht ausgezählt.
  • Zum Schluß bezweifelt der CDU-Ministerpräsident von Niedersachen, Herr Christian Wulff, öffentlich, ob das Volksbegehren überhaupt zugelassen werden kann, da es ja den Nds. Haushalt zusätzlich belaste.

Dies alles ist reine Spekulation, da der Landeswahlleiter die 2. Stufe des Volksbegehrens nicht offiziell bekannt gibt. Wie viele Stimmen bisher gesammelt wurden ist völlig unklar, da es keinerlei neue offizielle Unterschriftenauswertung gibt!

Das Warten endet mit einer Überraschung

Noch während man darauf wartet, eine 2. Zwischenbilanz vom Landeswahlleiter zu erhalten, gibt es die nächsten, diesmal sehr viel positiveren Berichte:
Die Nds. Ministerien für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit verhandelt wieder mit den Vertretern des BVN. [Was die meisten dabei übersehen: Inzwischen ist nicht mehr Frau von der Leyen Nds. Ministerien sondern Frau Ross-Luttmann. Frau von der Leyen entschwand in der Zeit des Volksbegehrens als Familienministerin nach Berlin in die neu gewählte „Große Koalition“.]

Und nach wenigen Tagen ist klar: Man ist sich nicht nur „näher gekommen“, sondern man hat ein neues Ergebnis: Zum 1.1.2007 wird in Niedersachen das vermögens- und einkommensunabhängige Landesblindengeld wieder eingeführt.

Was ist neu am Blindengeld ab 2007?

  • Die bisherige Grenze wird auf 25 Jahre herabgesenkt: Alle Blinden bis 25 Jahre erhalten auch ab 2007 300,- Euro monatlich.
  • Alle älteren Blinden in Niedersachsen erhalten ab dem 1.1.2007 wieder ein Blindengeld in Höhe von 220,- Euro; auch hier unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Vermögen.
  • Der Blindenhilfefonds bleibt bestehen; wie dieses Geld zukünftig eingesetzt werden soll, bleibt aber (vorerst) ungeklärt.

Was bleibt?

Die Bilanz der Nds. Volksbegehren ist nach wie vor (beinahe) „makellos“:
Bisher wurde nur ein einziges Mal ein Volksbegehren positiv beschieden [Volksbegehren „Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen“]; alle anderen Volksbegehren scheiterten an einer der beiden Unterschriften-Sollzahlen oder wurden zwischenzeitlich obsolet, da eine andere Lösung gefunden wurde [„Gentechnikfrei aus Niedersachsen“].

Ein Volksbegehren kann nur dann erfolgreichen verlaufen, wenn man das Thema immer wieder in die Medien transportieren kann und gleichzeitig mehr und mehr Bündnispartner hinzukommen, die das jeweilige Anliegen durch aktives Handeln unterstützen.

Ein Volksbegehren ist nicht nur ein zeitliche sondern auch eine finanzielle Belastung sondersgleichen. Sie kann vermutlich nur von Gruppen durchgeführt werden, die in der Bevölkerung große Anteilnahme und großen Zuspruch erfahren.

Ein Kommentar

  1. Anne-Marie sagt:

    protestieren kann doch etwas verändern, yeah!

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