Was mit Faxen

In einem von mir täglichen gelesenen Blogs (dem Lawblog) gab’s heute wieder eine Linkliste mit interessanten Artikeln; darunter ein Link, welcher nicht auf einen Artikel sondern auf eine (kostenlose) Dienstleistung verweist: Kostenlos faxen.

Notwendig für den Versand eines Faxes sind die folgenden Angaben:

  1. Die eigene eMail-Adresse für den Sendebericht.
  2. Die Landesvorwahl, für Deutschland immer die 49.
  3. Die Faxnummer selbst.
  4. Eine PDF-Datei, welche gefaxt werden sollen. Zu beachten ist dabei, daß es sich um max. 5 Seiten handeln darf und das Dokument im Hochformat vorliegen muß.

Wer wissen möchte, wie ein entsprechendes Fax beim Empfänger ankommt, wird in den FAQ fündig: PDF-Testdokument.

Doch hier muß noch nicht Schluß sein: Wer Faxe und Sprachnachrichten auch kostenlos empfangen möchte, der meldet sich bei Call-Manager an.

Hier bekommt man – nach einer kurzen Anmeldeprozedur – eine 01805er-Nummer, die wahlweise für Sprach-, Fax- oder beide Arten von Nachrichten genutzt werden kann. Selbst die letzten 6 Stellen der Nummer können individuellen bestimmt werden.

Unschön ist hier die Tarifierung der Nummer: der Dienst finanziert sich durch die 14 Cent / Minute, die ein Anrufer entrichten muß. Doch der Minutenpreis ist sicherlich akzeptabel, wenn man bedenkt, was ein kurzes Gespräch auf einem Handy kosten kann! 😉

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