Es ist vollbracht!

Portraitfoto: Darius-Nikolaus Krupinski

So, die Prüfergebnisse und der Prüfbericht für die Arbeitsagentur liegen nun vor. Das Ergebnis ist so, wie wir es leider erwartet hatten: Für eine so wichtige Informationsquelle wie die Arbeitsagentur sehr enttäuschend. Als „normaler“ Nutzer bekommt man hier schon Schwierigkeiten, wie muß das erst für Nutzer sein, die auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen sind?! 🙁

Logo: BIK

Obwohl seit dem 01.01.2006 alle Internetseiten der Bundesministerien (und untergeordneter Behörden) barrierefrei sein müssen/sollen, wird dies – wie dieses Beispiel eindrucksvoll beweist – auch in den nächsten Monaten nicht der Fall sein!
Hierfür scheinen nur zwei Gründe vorzuliegen: Man kann nicht oder man will nicht!

4 Kommentare

  1. Christiane sagt:

    Wo kein Kläger, da kein Richter, fällt mir dazu nur ein. Müssen das wirklich Privatpersonen machen oder bereiten die Blindenverbände bereits die Verbandsklage vor?

  2. BrummBär sagt:

    Nun ja, man wird von Seiten der Verbände sicherlich nicht gleich „mit der Tür ins Haus fallen” wollen. Vorher wird es bestimmt Versuche geben, in einen Dialog einzutreten.
    Doch wenn es keine Bewegung geben sollte, wäre die Arbeitsagentur einer der interessantesten Kandidaten für eine Verbandsklage, wenn nicht sogar der interessanteste Kandidat überhaupt.

  3. Christiane sagt:

    Was heißt da „mit der Tür ins Haus fallen“? Das BGG ist mit diversen Fristen versehen, die nun alle abgelaufen sind. Die Arbeitsagentur hatte Jahre Zeit, sich auf die Tatsache einzustellen, dass sie ihre Seite barrierefrei machen müssen. Insofern habe ich auch nur bedingt Verständnis für die Kampagne von BIK, die die Bundesbehörden freundlich auffordert, sich bitte an ihre eigenen Gesetze zu halten. Wenn ich falsch parke, kommt vorher auch keiner, der mich bittet, mich doch bitte an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Ich kriege einen Strafzettel und das ist auch okay so.

  4. BrummBär sagt:

    Ich fürchte, solange wir nicht einen von allen akzeptierten Test für „barrierearme Internetseiten“ nutzen können, wird es immer die Diskrepanz zwischen Auftraggeberseite (hier: Arbeitsagentur) und Auftragnehmerseite (hier: eine damit beauftragte Agentur). Und letztlich werden immer die Nutzer selbst das letzte Wort haben (wollen).

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