Niedersachsen: das Land der Volksbegehren?

Heute im Radio gehört:

… wollen wir ein Volksbegehren gegen das Gesetz zum Schutz vor Nichtrauchern in Gaststätten starten, in dessen Verlauf wir hoffen, die notwendigen 70.000 Unterschriften zusammen zu bekommen. …

Man befürchte, so der Sprecher irgendeiner Vereinigung weiter, daß es in der nächsten Zeit zu größeren Insolvenzen kommen könnte, wenn Gaststätten und Kneipen, die nur einen Raum besäßen, keinerlei Möglichkeiten für ihre Gäste schaffen könnten, im Lokal selbst zu rauchen.

Während bei ca. 50% der Gaststättenbetreiber keine Auswirkungen durch das Rauchverbot festgestellt werden konnten, mußten Gaststättenbetreiber mit nur einem (großen) Raum einen Umsatzschwund von bis zu 30% hinnehmen. Diese Größenordnung sei inzwischen „existenzbedrohend“.

Ich als bekennender Abhängiger habe da natürlich eine ganz klare Meinung dazu: anstatt ständig „von oben“ neue Beschlüsse den Bürgern und Gewerbetreibenden überzustölpeln, hätte man doch den anfangs vorgeschlagenen Kurs beibehalten sollen: Jeder Gaststättenbetreiber hätte demnach für sich entscheiden können, ob er nun ein R(aucher)- oder ein Nichtraucherlokal führen will.

Und seien wir doch ehrlich: Welcher Gelegenheitsraucher – von denen es eine Menge zu geben scheint! – möchte gern in der kalten Jahreszeit draußen vor der Tür rauchen, wenn er in geselliger Runde mit anderen zusammensitzt?

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